25 Jahre getrenntes Rentenrecht

Auch gut 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung kann noch nicht von einer vollständigen Konvergenz der Lebens- und Einkommensbedingungen zwischen Ost- und Westdeutschland gesprochen werden. Die Unterschiede im Rentenrecht zwischen Ost- und Westdeutschland bilden den Ausgangspunkt und Rahmen für die in dieser Studie durchgeführte empirische Analyse zum Stand und zur Dynamik des Prozesses der Lohn- und Gehaltskonvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland.

Abschließend sei angemerkt, dass es bei der Frage nach der gangbarsten Option zur Vereinheitlichung des Rentenrechts keinen „Königsweg“ geben wird, der jedwede Benachteiligung auf Seiten ost- oder westdeutscher Arbeitnehmer/-innen und Rentner/-innen ausschließt und somit alle interessierten Parteien zufriedenstellt. Ähnlich wie bei der Quadratur des Kreises kann es vielmehr nur um eine bestmögliche Annäherung an diesen Königsweg gehen.

Quelle: Der Stand der Lohnkonvergenz zwischen Ostund Westdeutschland und damit einhergehende Konsequenzen für die Angleichung des Rentenrechts